Jahresabschluss
Wie jedes gewerbliche Unternehmen auch haben Freiberufler das abgelaufene Wirtschaftsjahr abzuschließen. Im Regelfall wird dafür eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) erstellt.
Alternativ dazu erstellen wir eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, wenn dieses aus steuerlicher Sicht oder anderen Gründen angeraten ist.
Der Jahresabschluss dient neben der Erfüllung der steuerlichen Anforderungen auch dem Informationszweck für Banken und Gesellschafter.